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Depotbank weist die Erträge in der Steueraufstellung zu hoch aus

JohannesTim

War schon mal da
Ich weiß nicht, ob die anderen Kapitalanleger das gleiche Problem schon erlebt haben? Meine Depotbank schickte mir für ein vergangenes Steuerjahr eine Erträgnisaufstellung zu, die einen zu hohen Kapitalertrag ausweist. Ich bescherte mich zwei oder dreimal schriftlich bei der Bank, und ich telefonierte mehrmals mit der Hotline. Meine Einwendungen blieben ohne Erfolg, obwohl ich verschiedene Argumente anlieferte. Weshalb sind die Banken so hartnäckig? Obwohl es zur steuerlichen Anrechnung von Gewinnen unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt, weigerte sich die Depotbank den an das Finanzamt gemeldeten Betrag nach unten zu korrigieren. Das Finanzamt verwendet bei den Kapitalerträgen die von den Banken gemeldete Erträgnisaufstellung. Das Finanzamt geht davon aus, dass die Geschäftsbanken keine Fehler machen, und ohne Korrektur der Banken-Meldung verändert das Finanzamt die gemeldeten Kapitalerträge nicht nach unten. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
 
Hallo @JohannesTim

die Erträgnisaufstellung ist nur eine Übersicht für dich persönlich. Manche Banken stellen dieses Dokument mittlerweile gar nicht mehr aus, oder nur noch auf expliziten Wunsch gegen eine entsprechende Gebühr. Das einzig wirklich relevante Dokument ist hier die Jahressteuerbescheinigung. Aber auch diese Werte werden von den Banken nicht an das Finanzamt gemeldet. Du selbst übermittelst sie an das Finanzamt, indem du die Werte in der Steuererklärung auf der Anlage KAP einträgst. Aber auch das ist nur notwendig, wenn du die Anlage KAP überhaupt aus einem bestimmten Grund ausfüllen musst (bankübergreifende Verlustverrechnung, unversteuerte Kapitalerträge, Günstigerprüfung, etc.). In der Regel verlässt sich das Finanzamt darauf, dass die Banken die Steuer korrekt berechnen und abführen, die Steuerschuld ist damit abgegolten und das Finanzamt weiß auch gar nicht wie hoch deine persönlichen Kapitalerträge waren (deshalb auch Abgeltungssteuer). Das einzige, was die Banken tatsächlich melden, ist die Höhe des in Anspruch genommenen Freibetrags, damit dieser nicht mehrfach bei unterschiedlichen Banken in Anspruch genommen werden kann. Oder wenn Steuern nicht abgeführt wurden, bspw. wenn die Steuer auf die Vorabpauschale mangels Kontodeckung nicht vom Verrechnungskonto abgebucht werden konnte.

Ich weiß jetzt nicht, was deiner Meinung nach nicht stimmt bzw. warum die ausgewiesenen Kapitalerträge zu hoch sein sollen. Aus deinem Beitrag geht leider nicht hervor, wie du zu dieser Aussage kommst. Mir würden spontan auch einige Dinge einfallen, wo Erträge entstehen, die höher sind als man erwarten würde, oder die man überhaupt nicht als Ertrag auf dem Schirm hatte. Aber letztendlich macht es doch auch überhaupt keinen Unterschied, ob in der Steuerbescheinigung jetzt Kapitalerträge in Höhe von 1.000 € oder 100.000 € ausgewiesen werden. Solange die Steuerbescheinigung in sich stimmig ist, also die ausgewiesenen Kapitalerträge mit den ausgewiesen Steuerbeträgen zusammenpassen, ergibt sich daraus ja keine zusätzliche Steuerbelastung.
 
Hallo EpicShares,

ich bin neu hier im Forum. Es überrascht mich sehr, dass ich auf meinen Beitrag eine solch freundliche und ausführliche Antwort erhalte. Vielen Dank dafür. In vielen Foren bekomme ich überhaupt keine Antwort, falls ich etwas dort geschrieben habe. Trotzdem machen die Banken in Steuersachen öfters Fehler, die man als Kunde nur schwerlich reklamieren kann. Für das Depot* meines Vaters habe ich als dessen Bevollmächtigter in den Jahren 2003 und nochmals im Oktober 2008 Daimler-Aktien gekauft. Mein Vater starb im Februar 2021, doch meine Vollmacht galt zunächst weiter. Ich verkaufte im Oktober 2021 den Daimler-Bestand zu einem Kurs von ca. 83,50 €. Die Einkaufskurse hatten 2003 bei 27,30 € bzw. sogar bei 26,-- € gelegen. Im Oktober 2008 kaufte ich zu ca. 27 und 33,50 € noch Daimler-Aktien nach. Die Depotbank meines Vaters versteuerte den Kursgewinn im vollen Umfang, obwohl ich die Daimler-Aktien vor dem Stichtag 1. Januar 2009 für den Vater erworben habe. Als ich bei der Bank reklamiert hatte, erklärte mir die Bank , dass sie von mir als Sohn keine Beschwerde mehr annehmen will. Aufgrund des Todes meines Vaters sei die Vollmacht erloschen, und ich sei nicht mehr zu einer Einwendung berechtigt.
 
Hallo JohannesTim,

natürlich machen Banken auch Fehler und es ist mehr oder weniger schwierig diese rückgängig machen zu lassen (bei TradeRepublik übrigens besonders schwer, daher treffen wir uns so gerne in diesem Forum und klagen unser Leid 🥲).

Aber in deinem Fall würde ich der Bank Recht geben. Ich würde zwar zugeben, dass dies ein nicht gerade einfacher Spezialfall ist, aber auch als Laie in den juristische Feinheiten, denke ich, dass Steuer (als Schuld oder Befreiung) ganz persönlich an deiner Person hängt. Du hast die Aktien 2021 „erworben“ (ich gehe jetzt mal davon aus das du sie erst als Erbe verkauft hast, ansonsten hättest du dich meines Wissens sogar strafbar gemacht) und somit nicht mehr im steuerfreien Zeitraum vor 2009.

Diskussionswürdig zu deinen Gunsten wäre dann natürlich trotzdem dein Einstandskurs. Wurden für die Steuer denn die Einstandskurse von 2003 und 2008 herangezogen oder andere? Mein Gefühl sagt es wäre fair, den Kurs des Erbzeitpunkts als Einstand heranzuziehen. Aber je länger ich über das Problem nachdenke, desto komplexer wird es. Welchen Wert muss man denn im Erbfall versteuern? Den Tageskurswert am Tag des Erbens? Des Todes? Des Kaufes?

Eigentlich ein spannendes Thema.
War das denn jetzt eigentlich die Geschichte zu der Erträgnisaufstellung aus dem Anfangspost oder nur ein weiteres Beispiel?
 

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