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Manba

Dauergast
Guten Morgen,

habe mal eine Frage an die Experten hier ;).
Meine Steuererklärung lasse ich wie vermutlich die meisten hier von einem Steuerberater machen.
Nächstes Jahr muss ich dann das erste mal Angaben zu meinen Investitionen im Bereich der Börse machen.
Was muss man dem Steuerberater genau aushändigen? Ist das für einen Steuerberater viel Arbeit?

Vielen Dank schonmal.
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi Manba,

Dividende, Zinsen, Aktien-Gewinne müssen in der Anlage Kap der Steuererklärung angegeben werden
damit davon dein Steuerfreibetrag abgezogen und der Rest korrekt besteuert werden kann. Soweit klar ;)

Nun ist es aber so, dass bereits seit 2009 die Banken usw. verpflichtet sind bereits bei Gewinneingang
die Abgeltungssteuer(abhängig vom erteilten Freibetrag an die jeweilige Bank) an das FA abzuführen.
Das bedeutet konkret für dich:
Wenn Erträge erzielt werden dann bekommts du am Anfang des nächsten Jahres bei deutschen Banken "automatisch"
eine Steuerbescheinigung für das FA.
Bei vielen Banken bekommst du eine detaillierte Erträgnisaufstellung für deine Unterlagen und eine Zusammenfassung für das FA.
Wenn nicht automatisch dann anfordern! deutsche Banken sind verpflichtet dir die Steuerbescheinigung fürs FA zu erstellen.
Wichtig ist hier nur, dass du für alle verschiedenen Banken; Bausparkassen, Broker* usw.
diese Zusammenfassung an den Steuerberater lieferst.
In der Zusammenfassung ist auch der jeweilige eingerichtete und verbrauchte Freibetrag ersichtlich der zusammen über alle Banken 801€
bzw. 1602€ bei Zusammenveranlagung betragen darf
Durch die Aufsummierung können dann die Gewinne/Verluste
wie auch die jeweils ausgeschöpften/nicht ausgeschöpften Freibeträge korrekt berücksichtigt werden.
Solltest du ausländische Kapitalerträge haben wie z.B. bei p2p Krediten oder ausländische Broker
musst du dies gegeben falls selber zusammenstellen, da diese nicht verpflichtet sind dies für deutsche Kunden zu erstellen!
Diese führen ja nicht automatisch Steuern an das deutsche FA ab.

Somit funktioniert das auch im umgekehrten Fall bei Verlusten. Bei deutschen Banken hast du auch einen Verlusttopf.
Du kannst diesen(bei realisierten! Verlusten) entweder mit ins nächste Jahr nehmen und Gewinne werden (automatisch) bei dieser Bank gegengerechnet oder du lässt wie oben beschrieben alles bei der Steuererklärung zusammenrechnen.

Was im jeweiligen Fall sinnvoller ist kann dir dein Steuerberater erklären...
Ich hoffe, das hilft erst mal, hört sich aber schlimmer an als es ist :).
 

kleinanleger

Dauergast
Hallo...

ich glaube der obigen Antwort ist nix mehr hinzuzufügen - hinsichtlich deiner Frage mit dem Arbeitsaufwand kann ich Dir sagen das in den Erträgnisaufstellungen der Banken, Fondsgesellschaften etc. immer sogar steht in welche Zeile der Anlage KAP diese eingetragen werden müssen... Ich kenne deinen Steuerberater ja nicht, aber solange Du nicht noch große Geschäfte mit Erträgen im Ausland machst (Stichwort PANDORA ;) oder Bilanz pflichtig bist sollte der Aufwand für deinen Steuerberater, zumindest zeitlich gesehen nicht allzu groß sein...

Anbei ein Screenshot von so einer Bescheinigung - denke aber das Du so etwas auch schon einmal gesehen hast und hoffe das ich meine persönlichen Daten alle unkenntlich gemacht habe :rolleyes:.

steuer.jpeg
 

Manba

Dauergast

Vielen Dank euch zwei für die ausführliche Antwort! Da habt ihr mir sehr geholfen!

TR* wird die Steuerbescheinigung für das FA bestimmt von sich aus erstellen und dann Anfang nächsten Jahres mir ins Postfach stellen?! Oder muss man bei TR auch hinterher haken?
 

kleinanleger

Dauergast
Moin - also bei mir stand die Bescheinigung für 2020 Anfang März 2021 im Profil zur Verfügung…
Nachhaken musste ich da nicht, kommt wohl automatisch.
 

Wub

War schon mal da
Hallo Gemeinde,
Ich habe mal eine ganz dumme Frage. Die Kapitalertragsteuer beträgt doch 25% - das ist doch richtig?!
Heute ist mir (mit der Zinszahlung 01.09.) aufgefallen, das TR* aber gar keine 25% einbehält, sondern einige Euros weniger.
Was könnte der Grund sein oder bin ich auf einem ganz falschen "Dampfer"?
Eigentlich ist es ja schön, wenn man weniger Steuern zahlt als man erwartet, aber die Gründe interessieren mich doch.
Habt Ihr ähnliche Bestellungen gemacht und wisst dazu mehr?
Dann schon mal danke für die Aufklärung.
LG Wub
 

EpicShares

Dauergast
Hallo @Wub

ja die KESt beträgt hier grundsätzlich 25%, oben drauf kommen dann noch Soli und ggf. Kirchensteuer.

Wenn dir weniger als 25% abgezogen wurden, dann kann das unterschiedliche Gründe haben.

Falls der FSA noch nicht aufgebraucht war, dann wurde ein Teil der Erträge gar nicht besteuert. Dasselbe gilt für den Fall, dass Verluste im Verlusttopf vorhanden waren. Ansonsten kann es noch sein, dass zwar rechnerisch 25% KESt fällig wurde, die dann aber teilweise mit dem Quellensteuertopf verrechnet wurde, wodurch die zu zahlende KESt dann entsprechend niedriger ausfällt.

Es kann natürlich noch mehr Gründe geben, warum ein Teil der Erträge nicht besteuert wird, bspw. durch die Teilfreistellung bei ETFs oder die Anrechnung der Vorabpauschale. Hier ging es aber explizit um Zinserträge, und da spielt das alles keine Rolle.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wub

War schon mal da
Erst einmal Danke für deine Ausführungen.

Aber es muss was anderes sein. Ich habe weder einen Freistellungsauftrag eingereicht, noch irgendwelche Verluste eingefahren.

Ich habe mir jetzt mal sämtliche Kapitalertragsteuerabzüge angesehen - und zwar für die monatlich angefallenen Zinsen und auch für einen Veräußerungsgewinn aus einem Aktienverkauf (übrigens der einzige Wertpapierverkauf in diesem Jahr).

Ich habe dabei festgestellt, dass TR* bei mir generell keine 25% KESt, sondern generell immer (!) nur 24,45% einbehält!

Was könnte dafür der Grund sein?
 

EpicShares

Dauergast
Ich habe dabei festgestellt, dass TR bei mir generell keine 25% KESt, sondern generell immer (!) nur 24,45% einbehält!
@Wub

OK, dann ist es ganz einfach zu beantworten: Du bist kirchensteuerpflichtig und wohnst weder in Baden-Württemberg noch in Bayern. Dann zahlst du 9% Kirchensteuer, die Abgeltungssteuer wird dabei auf 24,45% gemindert.

Zur Vollständigkeit noch: In Baden-Württemberg und Bayern sind es 8% Kirchensteuer und 24,51% geminderte Abgeltungssteuer.
 

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