Hallo zusammen,
ich benötige Unterstützung bei der Verteilung meines Sparerpauschbetrags nach einem Umzug meines ETF-Sparplans.
Zusätzliche Frage: Wenn das Jahr 2025 endet, kann ich zu Beginn des neuen Jahres 2026 den Freistellungsauftrag bei TR* umändern auf frische 1000 EUR?
Habe keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (mache auch keine), da geringe Steuerlast und keine abzugsfähigen Ausgaben. Für mich ist das Thema Freistellungsauftrag ein Buch mit sieben Siegeln und ich will keinen Ärger mit dem Staat. Ich hoffe die Fragen sind nicht dumm und als Fallbeispiel anderen eine Hilfe. Vielen Dank!
LG Kolibri
ich benötige Unterstützung bei der Verteilung meines Sparerpauschbetrags nach einem Umzug meines ETF-Sparplans.
- Ursprünge: ETF-Sparplan bei Broker* A und bei Broker B (Trade Republic*) ein Cash-Bestand mit netten Zinsen). Beide Broker nutzen jeweils 500 EUR Freistellungsauftrag, insgesamt also 1.000 EUR Sparerpauschbetrag.
- Nutzung bisher: Bei Broker A wurden 93,00 EUR ausgeschöpft aus den 500 EUR; bei Broker B (Trade Republic) wurden 76,89 EUR aus den 500 EUR ausgeschöpft.
- Situation jetzt: Den ETF-Sparplan von Broker A habe ich zu Broker B (Trade Republic) umgezogen. Broker A war mir zu teuer und da muss ich noch kündigen.
Zusätzliche Frage: Wenn das Jahr 2025 endet, kann ich zu Beginn des neuen Jahres 2026 den Freistellungsauftrag bei TR* umändern auf frische 1000 EUR?
Habe keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (mache auch keine), da geringe Steuerlast und keine abzugsfähigen Ausgaben. Für mich ist das Thema Freistellungsauftrag ein Buch mit sieben Siegeln und ich will keinen Ärger mit dem Staat. Ich hoffe die Fragen sind nicht dumm und als Fallbeispiel anderen eine Hilfe. Vielen Dank!
LG Kolibri