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Änderung Freistellungsauftrag bei Depot-Wechsel (Sparplan-Transfer von Broker A zu Broker B)

Kolibri

War schon mal da
Hallo zusammen,

ich benötige Unterstützung bei der Verteilung meines Sparerpauschbetrags nach einem Umzug meines ETF-Sparplans.
  • Ursprünge: ETF-Sparplan bei Broker* A und bei Broker B (Trade Republic*) ein Cash-Bestand mit netten Zinsen). Beide Broker nutzen jeweils 500 EUR Freistellungsauftrag, insgesamt also 1.000 EUR Sparerpauschbetrag.
  • Nutzung bisher: Bei Broker A wurden 93,00 EUR ausgeschöpft aus den 500 EUR; bei Broker B (Trade Republic) wurden 76,89 EUR aus den 500 EUR ausgeschöpft.
  • Situation jetzt: Den ETF-Sparplan von Broker A habe ich zu Broker B (Trade Republic) umgezogen. Broker A war mir zu teuer und da muss ich noch kündigen.
Frage: Welchen Betrag soll ich nun beim Freistellungsauftrag bei Broker B (Trade Republic) eintragen?

Zusätzliche Frage: Wenn das Jahr 2025 endet, kann ich zu Beginn des neuen Jahres 2026 den Freistellungsauftrag bei TR* umändern auf frische 1000 EUR?

Habe keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (mache auch keine), da geringe Steuerlast und keine abzugsfähigen Ausgaben. Für mich ist das Thema Freistellungsauftrag ein Buch mit sieben Siegeln und ich will keinen Ärger mit dem Staat. Ich hoffe die Fragen sind nicht dumm und als Fallbeispiel anderen eine Hilfe. Vielen Dank!

LG Kolibri
 
Hallo @Kolibri
ich antworte mal ausführlich, vielleicht erledigt sich das dann auch mit den sieben Siegeln :)

Wenn du den Betrag auf mehrere Banken verteilst, dann musst du aufpassen, dass du insgesamt nicht über die 1.000 € kommst. Du musst das auch jedes Mal explizit bestätigen, dass du zusammen mit anderen Banken in Summe nicht mehr als 1.000 € erteilt hast. Die Banken melden den erteilten FSA zwar nicht, aber sie melden die jeweilige Inanspruchnahme des FSA jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Wenn du also mehr als 1.000 € erteilt und auch in Anspruch genommen hast, dann fällt das auf und du bekommst schnell Ärger mit dem Finanzamt.

Einen einmal erteilten FSA kannst du jederzeit ändern. Erhöhen geht immer, reduzieren kannst du ihn aber immer nur bis zu dem Betrag, den du im laufenden Jahr bereits ausgenutzt hast.

Wenn du einen FSA erteilst, kannst du auch immer auswählen, wie lange dieser gültig sein soll. Entweder „gültig bis zum 31.12.“ dann löscht die Bank den FSA zum Jahreswechsel automatisch und du kannst bei Bedarf dann einen neuen erteilen. Oder „gültig bis ich einen anderen Auftrag erteile“ dann verwendet die Bank in allen Folgejahren immer denselben Betrag bis du den FSA irgendwann änderst oder löschst.

Frage: Welchen Betrag soll ich nun beim Freistellungsauftrag bei Broker B (Trade Republic) eintragen?

Zusätzliche Frage: Wenn das Jahr 2025 endet, kann ich zu Beginn des neuen Jahres 2026 den Freistellungsauftrag bei TR umändern auf frische 1000 EUR?

Vom Prinzip her das, was du an Erträgen erwartest. Wenn du sonst keine Erträge bei anderen Banken hast, dann den maximal möglichen Betrag. Wichtig ist, dass du zuerst den FSA bei Broker* A reduzierst, bevor du den FSA bei TR* erhöhst. Gut dass du dort noch nicht gekündigt hast, und weiterhin deinen FSA verwalten kannst.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hast du bei Broker A keine Wertpapiere mehr und erwartest dort auch keine weiteren Erträge mehr. In diesem Fall kannst du den FSA auf die Inanspruchnahme reduzieren also auf 93 €. Falls du aber 93,05 € in Anspruch genommen hast, dann geht es nicht niedriger als 94 €. Wichtig ist, dass du bei der Änderung des FSA „gültig bis 31.12.“ auswählst, dann wird der FSA von Broker A am Ende des Jahres automatisch gelöscht und du musst dich nicht mehr weiter drum kümmern.

Bei TR kannst du dann anschließend den FSA entsprechend auf die Differenz zu 1.000 € erhöhen, also bspw. 94 € bei Broker A und 906 € bei TR. Hier würde ich dann empfehlen „gültig bis ich einen anderen Auftrag erteile“ auszuwählen. Bei TR gab es nämlich am Anfang des Jahres immer wieder Probleme und man konnte teilweise bis Mitte Januar keinen neuen FSA erteilen. Und dann werden dir erstmal Steuern auf die Zinsen Anfang Januar und ggf. auch auf weitere Erträge abzogen. Wenn der FSA aus dem alten Jahr aber einfach weiter gültig ist, dann hast du dieses Problem nicht, weil dann der FSA für das neue Jahr direkt vom 01.01. Mitternacht korrekt berücksichtigt wird. So zumindest meine Erfahrungen mit TR in den letzten Jahren. Spätestens Mitte Januar sollte der FSA dann wieder geändert werden können, und dann erhöhst du ihn von 906 € auf die vollen 1.000 €, der FSA mit 94 € bei Broker A ist dann ja zum 01.01. automatisch gelöscht worden. Hier dann auch wieder „gültig bis ich einen anderen Auftrag erteile“ auswählen, dann musst du dich in Zukunft um nichts mehr kümmern, außer es kommt irgendwann noch Broker C dazu :)
 

Vielen Dank für die hilfreichen Details!
Tatsächlich hatte ich nicht daran gedacht den Freistellungsauftrag bei Broker* A zu ändern. Das hab ich jetzt schnell nachgeholt. Schwein gehabt dass ich das Konto bei Broker A noch nicht geschlossen habe. Puh, Dankeschön!
 
Tatsächlich hatte ich nicht daran gedacht den Freistellungsauftrag bei Broker A zu ändern.
spielt doch auch gar keine Rolle. Es wird nicht die angegebene Höhe an das Finanzamt gemeldet, sondern die Höhe in der er ausgenutzt wurde.

Du hättest auch einfach das Konto da schließen und beim anderen Broker dann dementsprechend erhöhen können.
 

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